Restnutzungsgutachten
Restnutzungsdauergutachten – mehr Abschreibung, weniger Steuern
- Darum geht es
Restnutzungsdauergutachten – mehr Abschreibung, weniger Steuern
Das Finanzamt geht bei Wohngebäuden i.d.R. pauschal von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren aus. Daraus ergibt sich eine jährliche Abschreibung von nur 2 % des Gebäudewerts.
Ein Restnutzungsdauergutachten berücksichtigt dagegen den tatsächlichen Zustand der Immobilie. Wird eine kürzere Restnutzungsdauer festgestellt, steigt auch die Abschreibung – und damit der steuerliche Vorteil.
Steuern sparen
Eine verkürzte Restnutzungsdauer kann Ihre jährliche AfA deutlich erhöhen und so Ihre Steuerlast nachhaltig senken.
Individuelle Bewertung
Nicht das Gebäudealter, sondern der tatsächliche Zustand Ihrer Immobilie steht im Mittelpunkt der Begutachtung.
Kompetente Begleitung
Wir begleiten Sie von der Erstberatung bis zum fertigen Gutachten und stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite.
- Beispielrechnung: Gebäudewert 500.000 EUR
So holen Sie mehr aus Ihren Werten raus:
Wir arbeiten nur mit ausgewählten Handwerkern zusammen, die wir kennen und denen wir vertrauen. So profitieren Sie von
Statt 10.000 € können bis zu 30.000 € jährlich abgeschrieben werden.
Bei einem Steuersatz von 40 % bedeutet das eine Steuerersparnis von bis zu 8.000 € pro Jahr – und das oft sogar rückwirkend.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner Betongold Gutachten GmbH bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die gesetzliche Abschreibungsdauer Ihrer Immobilie und realistisch anzupassen.
Mit einem professionellen Restnutzungsdauergutachten können Sie Ihre Immobilie steuerlich optimieren – oft mit erheblichen Einsparungen.
hochwertiger Arbeit, transparenten Kosten und kurzen Wartezeiten.
- Standard Finanzamt:
50 Jahre Restnutzungsdauer
2 % Abschreibung = 10.000 € pro Jahr.
- mit Gutachten bei 25 Jahren Restnutzungsdauer:
4 % Abschreibung = 20.000 € pro Jahr.
- mit Gutachten bei 15 Restnutzungsdauer:
6 % Abschreibung = 30.000 € pro Jahr.
Fazit zum Beispiel
Statt 10.000 € können bis zu 30.000 € jährlich abgeschrieben werden.
Bei einem Steuersatz von 40 % bedeutet das eine Steuerersparnis von bis zu 8.000 € pro Jahr – und das oft sogar rückwirkend.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner Betongold Gutachten GmbH bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die gesetzliche Abschreibungsdauer Ihrer Immobilie und realistisch anzupassen.
Mit einem professionellen Restnutzungsdauergutachten können Sie Ihre Immobilie steuerlich optimieren – oft mit erheblichen Einsparungen.
Erhöhen Sie das Abschreibungspotenzial Ihrer Immobilie.
Lassen Sie jetzt unverbindlich prüfen, ob sich ein Restnutzungsdauergutachten für Sie lohnt.
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